AGB

Buchung der Reise

Die Buchung der Reise wird für Bucket List Reisen GmbH (nachfolgend Bucket List genannt) erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer schriftlich bestätigt worden ist.

An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch Bucket List, jedoch längstens 16 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden.

  1. Bezahlung

Der Reiseteilnehmer hat bei Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu bezahlen. Der Restbetrag wird bei Übergabe der Reiseunterlagen (i.d.R. Flugtickets und/oder Hotelgutscheine) fällig. Bei Sondertarifen durch Airlines wird die Zahlung sofort mit 100% fällig. Zahlungen können per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren ohne Erhebung zusätzlicher Kosten des Reiseveranstalters erfolgen. Zahlungen mit den Kreditkarten VISA und MasterCard werden nicht per se akzeptiert. Für Zahlungen mit den Kreditkarten American Express und Diners Club betragen die Nutzungsentgelte zurzeit (Stand 01 MAR 2020) 3,8 % des Zahlungsbetrags.

Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, bzw. 6.6 zu

  1. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Bucket List auf deren Homepage oder wie per E-Mail vereinbart. Änderungen sind schriftlich festzuhalten. Die Gestaltung des Flugplanes erfolgt durch die beauftragte Fluggesellschaft und staatliche Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, Streckenführung und des Fluggerätes sind teilweise nicht vermeidbar. Hieraus lassen sich keine Schadenersatzansprüche gegen Bucket List ableiten. Ebenso verpflichtet sich der Reiseteilnehmer spätestens zwei Tage vor Rückflugdatum bei der lokalen Niederlassung der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen.

  1. Leistungs- und Preisänderungen

Es hat die zuletzt veröffentlichte Preisliste Gültigkeit. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Bucket List nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Bucket List ist verpflichtet den Reiseteilnehmer unverzüglich über evtl. Änderungen zu informieren. Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind dann zulässig, wenn der Leistungsträger (i.d.R. Hotel) in Fremdwährung bezahlt wird und sich der Wechselkurs vom Zeitpunkt des Angebots bis zum Zeitpunkt der Bezahlung um mehr als 7% ändert. Preisänderungen sind nur max. bis drei Wochen vor Reisebeginn möglich.

  1. Rücktritt oder Umbuchung

Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers werden folgende pauschalen Rücktrittskosten fällig:
bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn 20%, ab

  1. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%, ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50%, ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%, Rücktritt am Reisetag oder bei Nichtantritt 100%.

Sollte Bucket List durch den jeweiligen Leistungsträger im Einzelfall höhere Kosten entstehen, so ist Bucket List berechtigt diese mit den entsprechenden Nachweisen an den Kunden weiterzugeben.

Bucket List versucht mit den jeweiligen Leistungsträgern die jeweilige Schadenshöhe zu berechnen. Diese wird dann unter Einbehalt einer 10% Bearbeitungsgebühr aus dem Gesamtbetrag an den Reiseteilnehmer weiterberechnet. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form. Umbuchungen von Termin, Zielort oder Unterkunft sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Bis zum Reisebeginn kann sich der Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen. Die Kosten betragen pauschal Euro 100.- pro Person. Bucket List behält sich vor, dem Wechsel zu widersprechen, falls die Person besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reiseteilnehmer im Reiseprogramm aus- geschriebene Leistungen nicht oder teilweise nicht in Anspruch, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche.

  1. Aufhebung des Vertrages

Stört der Reiseteilnehmer die Durchführung einer Reise derart, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann Bucket List ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall behält Bucket List vollen Anspruch auf den Reisepreis. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, erheblich beeinträchtigt, so können beide Seiten den Vertrag kündigen. Tritt dieser Fall ein, kann Bucket List für die bereits erbrachten Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Evtl. anfallende Mehrkosten zur Rückbeförderung werden von beiden Parteien je zur Hälfte geteilt.

  1. Haftung

Wird eine Leistung nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Er hat Bucket List umgehend per Fax (gegen Kostenerstattung) den Mangel anzuzeigen. Bucket List kann bei unverhältnismäßig großem Aufwand die Abhilfe verweigern. Leistet Bucket List nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen. Für die Kosten der Abhilfe und die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung durch Bucket List, kann der

Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreise geltend machen. Voraussetzung hierfür ist Bucket List über den Mangel umgehend in Kenntnis gesetzt zu haben. Die Frist zur Beseitigung des Mangels bzw. des in Kenntnissetzens entfällt, wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes Interesse geboten ist.

  1. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Bucket List ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wegen Verschulden des Leistungsträgers zustande kam. Tritt Bucket List nur als Vermittler auf entfällt die Haftung durch Bucket List.

  1. Anspruchstellung und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Reise, müssen innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Ansprüche verjähren nach sechs Monaten.

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Bucket List unterrichtet den Reiseteilnehmer über die ihm bekannten Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften unter Anwendung der erforderlichen Sorgfaltspflicht. Es wird unterstellt, dass der Teilnehmer sich selbst bemüht, sich selbst auf entsprechende Vorschriften oder kurzfristige Änderungen einzustellen. Werden o.g. Vorschriften vom Reiseteilnehmer nicht eingehalten, kann Bucket List ihn mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

  1. Versicherungen

Eine Reiserücktrittsversicherung ist bei Bedarf vom Kunden abzuschließen.

  1. Sonstiges

Gerichtstand ist Stuttgart. Copyright für alle bildlichen Darstellungen und Texte: Bucket List Reisen GmbH.